Altersabteilung
Aktive Feuerwehrleute müssen gemäß Niedersächsischem Brandschutzgesetzt mit Vollendung des 62. Lebensjahres oder bei gesundheitlicher Beeinträchtigung aus dem Einsatzdienst ausscheiden.
Diese Kameradinnen und Kameraden bilden die Altersabteilung.
Unter der Leitung von Egon von Holten werden regelmäßig gesellige Dienste abgehalten.